
KOSTEN
Die Vergütung einer anwaltlichen Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Einzelheiten hierzu bitten wir den Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer über folgenden Link zu entnehmen: https://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/.
Für die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung berechnen wir eine Erstberatungsgebühr von 190,00 € zzgl. Auslagen und MwSt.
Im Übrigen behalten wir uns vor, die Mandatsübernahme vom vorherigen Abschluss einer Honorarvereinbarung nach Stundensätzen abhängig zu machen.